Für die Gemeinden Stapelage ud Billinghausen wurde im Jahr 1879 ein neuer kirchlicher Friedhof auf einem Stück Pfarrland angelegt. Später wurde dieser Friedhof erweitert, weil immer mehr Bestattungen hinzu kamen. Im Jahre 1960 war der Friedhof fast vollständig belegt und die Kirchengemeinde plante einen neuen Friedhof an einer etwas ruhigeren Stelle wegen der Zunahme des Straßenverkehrs. Doch es kam anders. Die politischen Gemeinen Billinghausen und Hörste übernahmen das Friedhofswesen und pachteten in Erbpacht ein Stück Pfarrland zur Anlegung eines neuen Friedhofs mit der Verpflichtung, den alten Friedhof ebenfalls zu übernehmen. Auf dem neuen Friedhof wurde eine Leichenhalle mit Aufbewahrungsraum gebaut. Die Kirchengemeinde räumte den politischen Gemeinden das Recht ein, alle christlichen Bestattungen der evangelischen und katholischen Kirche aus der Kirche zu Stapelage vorzunehmen. Trauerfeiern für Verstorbene, die nicht diesen beiden Kirchen angehören, finden im Aufbewahrungsraum der Leichenhalle statt.
Als einziger Hof der Gemeinde Stapelage hat das Gut Stapelage die staatliche Genehmigung, für die Familie seiner Besitzer einen Privatfriedhof zu unterhalten.
Quelle: Leopold Möller "Stapalage - Zwischen Sachsenmission und Gegenwart" Detmold 1988.
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